FrauenlogoDas Frauenreferat der
Evangelischen Kirche von Westfalen

 

Jubiläum
 

Gleichstellung in der Evangelischen Kirche von Westfalen

 

Hier gibt es den Bericht für die Landessynode 2009. Es ist der Bericht zur Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche (Ausführung von Beschlüssen der Landessynoden 1993, 1994 und 2004) auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 92 der Landessynode 2004.

Dokumentation 10 Jahre Gleichstellungsgesetz EKvW

Das Gleichstellungsgesetz der EKvW wurde im Januar 2007 10 Jahre alt. Aus diesem Anlass veranstalteten das Frauenreferat der EKvW und der Arbeitskreis Gleichstellung in der EKvW am 18. Januar 2007 einen Studientag. Zum Nachlesen finden Sie folgende Texte:

Hier finden Sie das Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Gleichstellungsgesetz - GleiStG) vom 14. November 1996

Hier finden Sie die Richtlinie zum Gleichstellungsgesetz EKvW (GleiStG-Rili) vom 17. Juli 2003

Die Evangelischen Kirchenkreise Recklinghausen und Gladbeck-Bottrop-Dorsten haben 2004 Leitlinien zu gerechten Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche verabschiedet.

Gemäß §9 GleiStG EKvW stellen Anstellungskörperschaften mit mehr als 30 Beschäftigten in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten einen Förderplan auf. Exemplarisch stellen wir die Förderpläne/Stufenpläne der Evangelischen Kirchenkreise Herford und Iserlohn als Download zur Verfügung.
Für den im Oktober 2003 vom KSV in Herford verabschiedeten Stufenplan ist Pfarrerin Brigitte Janssens, Synodalassessorin des Kirchenkreises Herford, die Ansprechpartnerin.
Für den vom KSV Iserlohn im Mai 2005 verabschiedeten Förderplan steht Pfarrerin Ruth Hansen, Gleichstellungsbeauftragte des Kirchenkreises Iserlohn, zur Verfügung.

Die Kreissynode Paderborn hat Ende 2004 Leitsätze für Personalwesen/Personalkultur und Personalstruktur verabschiedet und die Bedeutung der Gleichberechtigung betont:
Wir fördern die Gleichberechtigung von Frauen und Männern: Die Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern sind unverzichtbare Elemente unseres Leitungs- und Führungshandelns. Sie bestimmen auch unsere Anstellungspraxis.
Sie können die Leitsätze als PDF-Datei hier herunterladen.

 

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